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Bergheim, 25. Juni 2026. Die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim hat eine schriftliche Anfrage an Bürgermeister Volker Mießeler gerichtet. Hintergrund ist eine aktuelle Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers vom 25.06.2026 unter der Überschrift „Jurist: Städte müssen AfD gleichbehandeln – Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt Bergheim warnt vor der Einführung einer Extremismusklausel“.
Nach dieser Berichterstattung soll die Stadt Bergheim im Zusammenhang mit dem im Jahr 2025 beratenen Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ein externes Rechtsgutachten bei einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben haben. Dabei soll es sich um ein 22-seitiges Gutachten handeln, das sich mit den kommunalrechtlichen Fragestellungen des damaligen Antrags befasst.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ergeben sich daraus erhebliche Fragen zur Information des Rates und zum weiteren Umgang mit dem Vorgang. Der Rat wurde bislang wiederholt über einen verwaltungsinternen Workshop zum Kommunalverfassungsrecht informiert. Dessen Ergebnisse sollten zu einem späteren Zeitpunkt dem zuständigen Haupt-, Personal-, Wirtschaftsförderungs- und Strukturwandelausschuss vorgestellt werden. Über ein externes Rechtsgutachten wurde nach Kenntnis der Fraktion bislang jedoch nicht offiziell berichtet.
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