Spatenstich für die Rheinwasser-Pipeline
Keine KommentareWeiterlesen: Erst die Kohle fluten – dann im Dunkeln sitzen?
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Kanalbauprogramm: Unklarer Mittelbedarf in Höhe von 791.100 Euro wirft Fragen zur Haushaltssteuerung auf
Im Zusammenhang mit dem Kanalbauprogramm der Stadtwerke Bergheim hat die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim eine weitere Klarstellungsanfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Hintergrund ist ein Betrag in Höhe von 791.100 Euro, der auf Maßnahmen entfällt, die nicht als „Maßnahme gem. Haushaltsplan“ ausgewiesen sind und keine Fortsetzung von Altmaßnahmen darstellen.
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Würden Sie einen Fünf-Jahres-Vertrag abschließen, wo die Anhänge fehlen und Sie keine Ahnung haben, was Sie am Ende zu bezahlen haben?
Würden Sie weiterhin, da Ihr Geschäftspartner aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, ihm erst noch EUR 290.000 geben, damit er überhaupt leistungsfähig wird?
Begründung zur Zustimmung zur Beschlussvorlage 68/2026
Die Zustimmung zu dieser Vorlage ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht nachvollziehbar, da es sich um gesetzliche Pflichtleistungen nach dem SGB VIII handelt, die im Haushaltsjahr 2025 sachlich und zeitlich unabweisbar waren. Eine Nichtgenehmigung wäre daher realitätsfern und rechtlich nicht vertretbar.
Weiterlesen: Warum wir der Vorlage zur Errichtung einer Musikschule nicht zustimmen konnten