Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Bergheim hat am 18. Juni 2026 trotz AfD-Anträgen auf Vertagung und Überarbeitung das ideologisch überfrachtete Radverkehrskonzept 2025 mit 596 kostspieligen, teils unnötigen Maßnahmen beschlossen.
Besonders kritisch: Viele Projekte sind an Fördergelder gekoppelt, die nur fließen, wenn EU- und Bundes-Klimadogmen erfüllt werden – etwa durch Steigerung des Radverkehrs zu Lasten des Autoverkehrs, Durchfahrtsblockaden und Abbau von Parkplätzen.
Unsere Meinung: Verkehrspolitik muss pragmatisch und bürgernah sein, nicht ideologisch. Sie sollte sich an der realen Sicherheit und den Bedürfnissen der Bergheimer orientieren – nicht an fernen Vorgaben, die mit Geld erzwungen werden. Es ist eine sanfte Entmachtung lokaler Demokratie durch finanzielle Abhängigkeit!
Gute Politik stellt weder Auto noch Fahrrad ideologisch über das andere, sondern sorgt für sichere und praktikable Mobilität für alle.
Wir werden die Auswirkungen weiter beobachten und die Bürger informieren.
Unser Appell: Bergheim sollte EU-Ideologien nicht folgen, sondern seine Verkehrspolitik konsequent an den eigenen Bürgern ausrichten.
Weiterlesen: Pressemitteilung: Die AfD Bergheim zum Radverkehrskonzept der Kreisstadt
Bergheim, 25. Juni 2026. Die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim hat eine schriftliche Anfrage an Bürgermeister Volker Mießeler gerichtet. Hintergrund ist eine aktuelle Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers vom 25.06.2026 unter der Überschrift „Jurist: Städte müssen AfD gleichbehandeln – Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt Bergheim warnt vor der Einführung einer Extremismusklausel“.
Nach dieser Berichterstattung soll die Stadt Bergheim im Zusammenhang mit dem im Jahr 2025 beratenen Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ein externes Rechtsgutachten bei einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben haben. Dabei soll es sich um ein 22-seitiges Gutachten handeln, das sich mit den kommunalrechtlichen Fragestellungen des damaligen Antrags befasst.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ergeben sich daraus erhebliche Fragen zur Information des Rates und zum weiteren Umgang mit dem Vorgang. Der Rat wurde bislang wiederholt über einen verwaltungsinternen Workshop zum Kommunalverfassungsrecht informiert. Dessen Ergebnisse sollten zu einem späteren Zeitpunkt dem zuständigen Haupt-, Personal-, Wirtschaftsförderungs- und Strukturwandelausschuss vorgestellt werden. Über ein externes Rechtsgutachten wurde nach Kenntnis der Fraktion bislang jedoch nicht offiziell berichtet.
Weiterlesen: AfD-Fraktion fordert Transparenz zu möglichem Rechtsgutachten der Stadt Bergheim
Kanalbauprogramm: Unklarer Mittelbedarf in Höhe von 791.100 Euro wirft Fragen zur Haushaltssteuerung auf
Im Zusammenhang mit dem Kanalbauprogramm der Stadtwerke Bergheim hat die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim eine weitere Klarstellungsanfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Hintergrund ist ein Betrag in Höhe von 791.100 Euro, der auf Maßnahmen entfällt, die nicht als „Maßnahme gem. Haushaltsplan“ ausgewiesen sind und keine Fortsetzung von Altmaßnahmen darstellen.
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Würden Sie einen Fünf-Jahres-Vertrag abschließen, wo die Anhänge fehlen und Sie keine Ahnung haben, was Sie am Ende zu bezahlen haben?
Würden Sie weiterhin, da Ihr Geschäftspartner aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, ihm erst noch EUR 290.000 geben, damit er überhaupt leistungsfähig wird?