Bergheim, 25. Juni 2026. Die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim hat eine schriftliche Anfrage an Bürgermeister Volker Mießeler gerichtet. Hintergrund ist eine aktuelle Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers vom 25.06.2026 unter der Überschrift „Jurist: Städte müssen AfD gleichbehandeln – Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt Bergheim warnt vor der Einführung einer Extremismusklausel“.
Nach dieser Berichterstattung soll die Stadt Bergheim im Zusammenhang mit dem im Jahr 2025 beratenen Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ein externes Rechtsgutachten bei einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben haben. Dabei soll es sich um ein 22-seitiges Gutachten handeln, das sich mit den kommunalrechtlichen Fragestellungen des damaligen Antrags befasst.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ergeben sich daraus erhebliche Fragen zur Information des Rates und zum weiteren Umgang mit dem Vorgang. Der Rat wurde bislang wiederholt über einen verwaltungsinternen Workshop zum Kommunalverfassungsrecht informiert. Dessen Ergebnisse sollten zu einem späteren Zeitpunkt dem zuständigen Haupt-, Personal-, Wirtschaftsförderungs- und Strukturwandelausschuss vorgestellt werden. Über ein externes Rechtsgutachten wurde nach Kenntnis der Fraktion bislang jedoch nicht offiziell berichtet.
Wolfgang Linke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim, erklärt dazu:
„Wenn die Stadt Bergheim tatsächlich ein externes Rechtsgutachten zu diesem politisch und rechtlich sensiblen Vorgang beauftragt hat, dann muss der Rat darüber transparent informiert werden. Es kann nicht sein, dass Ratsmitglieder monatelang auf einen Workshop und eine spätere Berichterstattung verwiesen werden, während öffentlich über ein 22-seitiges Gutachten berichtet wird.“
Mit der Anfrage möchte die AfD-Fraktion klären, ob ein solches Gutachten tatsächlich beauftragt wurde, wann es der Verwaltung vorlag, welche Kosten entstanden sind und ob der Rat oder der zuständige Ausschuss über dessen Existenz informiert wurde. Außerdem fragt die Fraktion, ob das Gutachten Einfluss auf die bisherige rechtliche Bewertung der Verwaltung genommen hat und ob es den Ratsmitgliedern vollständig zur Verfügung gestellt wird.
Besonders klärungsbedürftig ist aus Sicht der Fraktion auch die Frage, ob die Presseberichterstattung zutrifft, wonach das Gutachten der Redaktion des Kölner Stadt-Anzeigers vorlag. Sollte dies der Fall sein, müsse nachvollziehbar erklärt werden, weshalb das Gutachten bislang nicht den Mitgliedern des Rates oder des zuständigen Ausschusses zur Verfügung gestellt wurde.
Linke weiter:
„Hier geht es nicht um parteipolitische Empörung, sondern um ein Grundprinzip kommunaler Demokratie: Der Rat muss über wesentliche Entscheidungsgrundlagen informiert werden. Wenn ein externes Rechtsgutachten beauftragt wurde, bezahlt aus öffentlichen Mitteln und mit Bedeutung für einen Ratsvorgang, dann gehört dieser Vorgang transparent aufgeklärt.“
Die AfD-Fraktion erwartet nun eine konkrete schriftliche Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung.
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