Begründung:
Die Anfrage ist erforderlich, weil die Verwaltung die Ergebnisse des bereits im Juli 2025 durchgeführten Workshops zum Kommunalverfassungsrecht trotz ausdrücklicher Ankündigung bis heute nicht offengelegt hat. Dass rechtliche Bewertungen, die Grundlage für die weitere politische Behandlung eines Antrags sein sollten, über Monate hinweg verwaltungsintern zurückgehalten werden, ist mit einem transparenten und nachvollziehbaren Umgang gegenüber dem Rat nicht vereinbar. Der Eindruck einer bewussten Verzögerung beziehungsweise politischen Verschleppung drängt sich auf. Gerade vor dem Hintergrund zwischenzeitlicher gerichtlicher Entwicklungen besteht ein berechtigtes Interesse des Rates an vollständiger Offenlegung und aktueller Einordnung der damaligen Ergebnisse.

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