
Mein Name ist Anke Münch, ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann in Bergheim. Als Mitglied im Rat der Stadt Bergheim will ich mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Finanzwesens und als studierte Juristin dazu beitragen, dass unsere Stadt lebenswert und zukunftsfähig bleibt.
Zwei Themenbereiche liegen mir dabei besonders am Herzen.
Solide Finanzen – Politik mit Augenmaß
Schluss mit ideologisch motivierter Ausgabenpolitik – die Stadt muss Prioritäten setzen
Keine endlose Finanzierung von Integrations- und Migrationsprojekten ohne klare Wirkung
Bürokratieabbau, gezielte Entlastung für Familien, Mittelstand und Steuerzahler, zukunftssichere Haushaltspolitik: investieren, wo nötig – sparen, wo es sinnvoll ist
Während für ideologische Projekte und Migrationskosten riesige Summen ausgegeben werden, fehlt es an Mitteln für echte Sicherheit, Bildung und Infrastruktur. Wir stehen in Bergheim vor leeren Kassen. Darüber kann auch der Doppelhaushalt 2025/2026 nicht hinwegtäuschen, der steigende Einnahmen zugrunde legt, die bei nüchterner Betrachtung in dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld schlichtweg Utopie sind.
Zahlen müssen am Ende wir Bürgerinnen und Bürger über noch mehr Steuern und Abgaben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mitteln, die den Bürgern in immer stärkerem Maße abverlangt werden, ist unerlässlich. Es ist höchste Zeit, den Rotstift an den richtigen Stellen anzusetzen und politische Prioritäten im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu setzen.
Frauenrechte stärken – ohne ideologische Scheuklappen
Verlässlicher Schutz für Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen
Konsequente Bekämpfung frauenfeindlicher Gewalt - unabhängig von Herkunft oder Kultur
Kein Aufweichen von Schutzräumen durch das Selbstbestimmungsgesetz
Stärkung klassischer Familienwerte und echte Wahlfreiheit für Frauen – ob Beruf, Familie oder beides
Die Gleichstellung und Sicherheit von Frauen und Mädchen in Deutschland geraten zunehmend unter Druck. Die Realität ist: Die Gleichberechtigung, für die Generationen von Frauen gekämpft haben, wird heute Schritt für Schritt zurückgedrängt – durch politische Fehlentscheidungen und eine falsch verstandene Toleranz.
Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, die fortschreitende Islamisierung unserer Gesellschaft und die unkontrollierte Massenzuwanderung führen dazu, dass Frauen und Mädchen heute in vielen Lebensbereichen weniger Schutz, weniger Rechte und weniger gesellschaftliche Rückendeckung haben als noch vor wenigen Jahren. Immer häufiger berichten Frauen von Übergriffen, Bedrohung und Einschränkung der Freiheit – oftmals im Zusammenhang mit patriarchalen oder religiös geprägten Weltbildern, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.
Hier muss die Politik endlich handeln. Wir brauchen klare Kante statt ideologischer Vernebelung. Der Schutz von Frauen und Mädchen muss Priorität haben – vor falscher Rücksichtnahme und ideologischen Experimenten.
Wir müssen jetzt dringend handeln.
Herzlichst, Ihre Anke Münch
Kanalbauprogramm: Unklarer Mittelbedarf in Höhe von 791.100 Euro wirft Fragen zur Haushaltssteuerung auf
Im Zusammenhang mit dem Kanalbauprogramm der Stadtwerke Bergheim hat die AfD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Bergheim eine weitere Klarstellungsanfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Hintergrund ist ein Betrag in Höhe von 791.100 Euro, der auf Maßnahmen entfällt, die nicht als „Maßnahme gem. Haushaltsplan“ ausgewiesen sind und keine Fortsetzung von Altmaßnahmen darstellen.
Weiterlesen: Unklarer Mittelbedarf wirft Fragen zur Haushaltssteuerung auf
Würden Sie einen Fünf-Jahres-Vertrag abschließen, wo die Anhänge fehlen und Sie keine Ahnung haben, was Sie am Ende zu bezahlen haben?
Würden Sie weiterhin, da Ihr Geschäftspartner aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, ihm erst noch EUR 290.000 geben, damit er überhaupt leistungsfähig wird?
Begründung zur Zustimmung zur Beschlussvorlage 68/2026
Die Zustimmung zu dieser Vorlage ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht nachvollziehbar, da es sich um gesetzliche Pflichtleistungen nach dem SGB VIII handelt, die im Haushaltsjahr 2025 sachlich und zeitlich unabweisbar waren. Eine Nichtgenehmigung wäre daher realitätsfern und rechtlich nicht vertretbar.