Sicherheit und Ordnung
1. Sicherheit und Ordnung
Sicherheit ist die Grundlage eines guten Zusammenlebens und persönlicher Freiheit.
Wir fordern eine Null-Toleranz-Strategie gegen Kriminalität, Vandalismus und schwere Ordnungsverstöße.
Ordnungsamt und Polizei
- Bedarfsgerechte personelle Stärkung und sichtbare Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes an tatsächlichen Belastungsschwerpunkten.
- Schwerpunktkontrollen zu den tatsächlichen Problemzeiten, bei Bedarf auch abends und an Wochenenden.
- Ordnungsdienst und Polizei sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten regelmäßig Lageinformationen, Beschwerden, Vandalismusschäden und Ordnungsverstöße auswerten, Schwerpunkte erkennen und Maßnahmen abstimmen.
- Moderne Ausstattung des Ordnungsdienstes, einschließlich rechtlich zulässiger Bodycams, sowie regelmäßige Aus- und Fortbildung für schwierige Einsatzlagen.
Videoüberwachung und Angsträume
- Gezielte Videoüberwachung an nachweislich kriminalitätsbelasteten Orten, etwa im Bahnhofsumfeld oder gegebenenfalls in Teilen der Fußgängerzone. Ob sie Teil eines wirksamen Sicherheitskonzepts sein kann, ist mit der zuständigen Polizeibehörde anhand der Lageinformationen zu prüfen. Voraussetzung sind die gesetzlichen Befugnisse; Datenschutz, Zugriffsrechte, Aufbewahrungsfristen und Löschung richten sich nach geltendem Recht.
- Bessere Beleuchtung, Sauberkeit und bauliche Entschärfung von Angsträumen an Wegen, Unterführungen, Haltestellen und weiteren Problemorten.
Vandalismus und Sauberkeit
- Konsequentes Vorgehen gegen Vandalismus, illegale Müllablagerungen und mutwillige Schäden an öffentlichem Eigentum.
- Schäden und Schmierereien sind zügig zu beseitigen; ermittelte Verursacher müssen zur Verantwortung gezogen werden.
Einsatzkräfte, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Feuerwehr und kommunaler Ordnungsdienst benötigen bedarfsgerechte Schutzausrüstung, moderne Technik und verlässliche Einsatzbedingungen. Für eine leistungsfähige Ausstattung von Polizei, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz setzen wir uns gegenüber den zuständigen Stellen ein.
- Angriffe auf Einsatzkräfte müssen konsequent angezeigt und durch die zuständigen Behörden verfolgt werden. Bei städtischen Beschäftigten steht die Stadt als Arbeitgeber in der Pflicht, Betroffene zu schützen und zu unterstützen.
- Die Pflichtausstattung der Freiwilligen Feuerwehr bleibt kommunale Aufgabe. Darüber hinaus stärken wir das Ehrenamt durch Nachwuchsförderung, verlässliche Rahmenbedingungen, funktionierende Alarmierung und Unterstützung der Jugendfeuerwehr.
- Die Stadt muss ihre Feuerwehr- und Gefahrenabwehrplanungen regelmäßig prüfen und fortschreiben. Beim überörtlichen Katastrophenschutz und der Vorbereitung größerer Schadenslagen ist eine enge Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis erforderlich.
- Ausfallsichere Kommunikations- und Alarmierungswege bei Strom- oder Mobilfunkausfällen sowie Prüfung der Notstromversorgung kritischer kommunaler Infrastruktur.
- Wir wollen eine leistungsfähige Sirenen- und Warninfrastruktur, verständliche Informationen über Warnsysteme, Notfallvorsorge und Anlaufstellen sowie regelmäßige Übungen für größere Schadenslagen – jeweils in Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
- Die Vorsorge für größere Schadenslagen muss auch Rettung, Erstversorgung und kurzfristige Unterbringung von Haus- und Nutztieren berücksichtigen. Dafür sind Kooperationen mit Tierärzten, Tierschutz, Tierheimen, Landwirtschaft und geeigneten Unterkünften vorzubereiten.
Prävention
- Wir unterstützen altersgerechte Präventionsangebote von Kitas und Schulen gemeinsam mit der Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Migration & Integration
Bergheim muss bei der Aufnahme von Menschen seine Kapazitäten berücksichtigen: Wohnraum, Kita- und Schulplätze, Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Unterbringungskosten und öffentliche Sicherheit.
Die deutsche Leitkultur bildet für uns die Grundlage des Zusammenlebens. Wir erwarten von Zuwanderern im Rahmen ihrer „Bringschuld“ Integrationsbereitschaft, Eigenverantwortung und aktive Mitwirkung. Dazu gehören insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache, die Anerkennung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Bereitschaft zu Bildung, Ausbildung und Arbeit. Gesetzliche Integrationspflichten sind konsequent einzuhalten.
- Integrationsangebote sollen auf Spracherwerb, gesellschaftliche Grundregeln, Eigenverantwortung und den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit ausgerichtet sein.
- Kommunal finanzierte Integrationsprojekte sind regelmäßig anhand von Zielen, Teilnehmerzahlen, Kosten und Ergebnissen zu prüfen. Angebote ohne ausreichenden Nutzen sollen im rechtlich möglichen Rahmen reduziert, neu ausgerichtet oder eingestellt werden.
- Wir fordern von den zuständigen Behörden die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. Bei straffälligen ausländischen Staatsangehörigen sollen die gesetzlichen Möglichkeiten des Aufenthalts- und Ausweisungsrechts ausgeschöpft werden. Öffentlich zu berichten ist über Zahlen und Verfahren, nicht über Einzelpersonen.
- Bei knappen kommunalen Bildungs- und Betreuungsangeboten setzen wir uns im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) dafür ein, dass Wohnortnähe und der tatsächliche Wohnsitz in Bergheim angemessen berücksichtigt werden.
- Bei städtischem und durch kommunale Belegungsrechte beeinflusstem Wohnraum sollen rechtssichere Vergabekriterien den örtlichen Bedarf und den tatsächlichen Bezug zu Bergheim berücksichtigen.
- Die Stadt soll Kosten und Belastungen durch Unterbringung und Integration regelmäßig offenlegen und gegenüber Kreis, Land und Bund auf deren Begrenzung drängen.
Wirtschaft, Haushalt und Energie
Haushaltsdisziplin hat oberste Priorität. Ziel ist es, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden. Die geplante deutliche Erhöhung der Kreisumlage belastet Bergheim erheblich. Wir lehnen diese Erhöhung ab und fordern vom Rhein-Erft-Kreis ein nachvollziehbares Konsolidierungsprogramm mit transparenter Darstellung eigener Einsparmöglichkeiten. Die Stadt darf nicht zur Ausgleichskasse übergeordneter Ausgabenpolitik werden.
Pflichtaufgaben haben Vorrang. Neue Schulden für unnötige, unwirtschaftliche oder ideologisch geprägte Projekte lehnen wir ab.
Konsequente Einsparungen und Aufgabenkritik
- Regelmäßige Aufgaben- und Ausgabenkritik: Ist eine Aufgabe gesetzlich vorgeschrieben? Ist sie notwendig? Ist sie wirtschaftlich? Kann sie kostengünstiger erfüllt werden? Bei notwendigen Aufgaben ist die wirtschaftlichste rechtlich zulässige Umsetzung zu wählen. Entbehrliche Zusatzstandards sind abzubauen. Maßgeblich sind insbesondere Qualität, Lebensdauer, Betriebs- und Folgekosten.
- Freiwillige Leistungen, Standards, Zuschüsse, Personalentwicklung, externe Beratung und dauerhaft defizitäre Projekte sind systematisch zu prüfen. Nicht notwendige oder unwirtschaftliche Ausgaben sind im rechtlich möglichen Rahmen zu streichen oder zu reduzieren.
- Bürokratieabbau muss auch zur Haushaltsentlastung beitragen. Kommunale Vorschriften, Nachweispflichten und Verwaltungsabläufe sind zu vereinfachen. Doppelarbeit und vermeidbarer Aufwand müssen entfallen; Einsparungen sind nachvollziehbar auszuweisen.
- Freiwillige kommunale Klimaschutzmaßnahmen und die hierfür vorgehaltenen Personal- und Sachmittel sollen konsequent überprüft und beendet werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung, vertragliche Bindung oder nachweisbare wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit besteht.
- Davon unberührt bleiben praktische und kosteneffiziente Maßnahmen zur Anpassung an konkrete örtliche Belastungen, beispielsweise Beschattung, Hof- und Fassadenbegrünung, Hitzeschutz und vergleichbare Maßnahmen.
Vollständige Kostenbetrachtung bei neuen Projekten
Vor größeren Investitionen müssen Planung, Bau, Einrichtung, Betrieb, Unterhaltung und Folgekosten rechtzeitig und vollständig offengelegt werden. Die Wirtschaftlichkeit ist mit geeigneten Alternativen über die voraussichtliche Nutzungsdauer, mindestens zehn Jahre, zu vergleichen. Fördermittel ersetzen diese Prüfung nicht. Risiken, Eigenanteile und dauerhafte Finanzierbarkeit gehören zur Entscheidungsgrundlage. Projekte ohne belegten Bedarf oder tragfähige Finanzierung lehnen wir ab.
NGO-Förderungen und freiwillige Zuschüsse
NGO-Förderungen und andere freiwillige Zuschüsse müssen regelmäßig nach kommunalem Nutzen, Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit und Mittelverwendung geprüft werden. Verlustreiche Projekte sowie solche ohne messbaren Nutzen für die Stadt oder mit erkennbar einseitiger politischer Ausrichtung sollen im rechtlich zulässigen Rahmen eingestellt werden.
Förderempfänger, Zweck, Höhe und Zeitraum aller kommunalen Zuschüsse und Förderprojekte sollen in einer verständlichen öffentlichen Übersicht erscheinen, soweit rechtlich zulässig.
Steuern und Abgaben
Weitere Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze lehnen wir grundsätzlich ab. Durch Haushaltskonsolidierung wollen wir Spielraum für Senkungen schaffen und Bürger, Industrie, Handwerk und Gewerbe entlasten.
Wirtschaft, Mittelstand und Fachkräfte
- Bestandspflege vorhandener Unternehmen, Handwerksbetriebe und des Mittelstands hat für uns einen hohen Stellenwert.
- Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sollen einfacher und schneller werden.
- Schulen, Berufskollegs und regionale Unternehmen sollen bei Berufsorientierung, Praktika und Ausbildung enger zusammenarbeiten.
- Lokale Ausbildungs- und Praktikumsbörsen unterstützen wir.
Strukturwandel
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier muss verantwortungsvoll gestaltet werden.
Strukturfördermittel müssen dauerhaften wirtschaftlichen Nutzen, Arbeitsplätze und Mehrwert für Bergheim schaffen. Förderhöhe allein ist kein Maßstab; Eigenanteile, Personalbedarf, Betrieb und Folgekosten sind vorab zu prüfen.
Rechenzentren sollen nur unter strengen und überprüfbaren Bedingungen angesiedelt werden. Zu prüfen sind insbesondere Netzanschlussleistung, Energie- und Wasserverbrauch, Notstromversorgung, Flächenverbrauch, Abwärmenutzung, Gewerbesteuerpotenzial, Zahl und Qualität dauerhafter Arbeitsplätze sowie Auswirkungen auf Feuerwehr und Gefahrenabwehr.
Pragmatische Energiepolitik
Wir setzen auf Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit. Auf Landes- und Bundesebene treten wir für einen Energiemix ein, der Kernkraft als stabile Quelle ebenso berücksichtigt wie Geothermie, Biomasse und andere technisch und wirtschaftlich sinnvolle Energieformen.
- Kommunale Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten wollen wir nutzen, um weitere großflächige Wind- und Solarprojekte auf wertvollen Agrarflächen sowie Eingriffe in Wälder und ökologisch sensible Gebiete zu verhindern.
- Fruchtbare Böden müssen vorrangig der Nahrungsmittelproduktion dienen.
Landwirtschaft und Tierwohl
- Wir stärken regionale Direktvermarktung und Bauernmärkte.
- Wir treten im Rahmen der Zuständigkeiten für artgerechte Tierhaltung und einheitliche, nachvollziehbare Standards ein. Religiöse Schlacht- oder Speisevorschriften sollen in öffentlichen Einrichtungen nicht zum Standard der Gemeinschaftsverpflegung werden.
- Wir wollen die Arbeit des örtlichen Tierheims und der Tierschutzorganisationen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützen. Maßgeblich sind der tatsächliche Bedarf, der kommunale Nutzen und transparente Förderkriterien. Über die Mittel entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Bildung, Familie und Soziales
Unser Grundsatz lautet: Leistung, Disziplin und Eigenverantwortung statt Ideologie.
Bildung
Lesen, Schreiben, Rechnen, Deutsch, MINT-Fächer, duale Ausbildung, humanistische Bildung und Leistung stehen im Mittelpunkt. Schulen sollen Wissen, Können und eigenes Urteilsvermögen vermitteln – keine politische Haltung vorgeben.
Wir lehnen das UNESCO-Programm „BNE 2030“ und die Roadmap „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ab, soweit Kinder und Jugendliche zu „Change Agents“ einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne der Agenda 2030 erzogen und Bildungseinrichtungen selbst umgebaut werden sollen. Sachliche Kenntnisse über Natur, Umwelt und Gesellschaft gehören in die Schule. Eine zielgerichtete Haltungserziehung zugunsten einer politischen Agenda gehört nicht dazu.
Lehrpläne und innere Schulangelegenheiten sind Sache des Landes Nordrhein-Westfalen. Soweit unsere Position betroffen ist, vertreten wir sie gegenüber Landesregierung, Schulaufsicht und in Ausschüssen. Im kommunalen Wirkungskreis – städtische Kitas, Jugendhilfe, freiwillige Projekte, Kooperationen und Förderentscheidungen – stimmen wir einseitig ideologischen Umsetzungen nicht zu.
In der politischen Bildung gilt der Beutelsbacher Konsens, namentlich Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot. Einseitige politische oder weltanschauliche Beeinflussung lehnen wir ab. Was in Wissenschaft und Politik strittig ist, muss im Unterricht als strittig erkennbar bleiben.
Wir lehnen Gendern in Stadtverwaltung, städtischen Einrichtungen und öffentlicher Kommunikation ab. Maßstab ist die deutsche Standardsprache ohne Genderstern, Doppelpunkt, Binnen-I oder erzwungene Partizipialformen. Auch gegenüber Schul- und Landesbehörden vertreten wir diese Position. Verständlichkeit, einheitliche Rechtschreibung und Rechtssicherheit gehen vor.
Förder- und Sonderschulen sollen erhalten bleiben. Unser Grundsatz: Inklusion mit Augenmaß.
- Als Schulträger setzen wir uns für eine moderne und funktionierende Bildungsinfrastruktur ein: intakte Sanitäranlagen, wirksamer Hitzeschutz, gute Lüftung, zeitgemäße digitale Infrastruktur, geeignete Fachräume und Sportanlagen sowie eine verlässliche bauliche Unterhaltung.
- Wir fordern weiterhin den Erhalt einer Grundschule im Bergheimer Dorf.
Jugend und Ausbildung
Wir stärken duale Ausbildung und lokale Lehrstellen durch frühe Berufsorientierung, Kontakte zu Betrieben und Handwerk sowie regelmäßige Berufs- und Ausbildungsmessen.
Kitas
Wir wollen eine flexible und qualitativ hochwertige Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Frühkindliche Bildungsangebote müssen alters- und entwicklungsangemessen sein.
Bei sensiblen Themen – insbesondere Sexualerziehung sowie klima-, gender- und diversitätspolitischen Festlegungen – sind Transparenz und die Einbeziehung der Eltern unter Beachtung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG unverzichtbar (verbindliche Elternbeteiligung). Die Kita tritt neben die Familie, sie ersetzt sie nicht.
Politisch oder weltanschaulich motivierte Experimente und frühkindliche Indoktrination lehnen wir ab. BNE in städtischen Einrichtungen soll auf altersgemäße Umweltbildung, Gesundheit und soziales Lernen begrenzt bleiben.
Familien
Wir wollen traditionelle Familienstrukturen, Eigenverantwortung und wohnortnahe Betreuung stärken. Ortsansässige Familien sollen bei kommunalen Angeboten im rechtlich möglichen Rahmen und unter Beachtung von Art. 3 GG besonders berücksichtigt werden.
Senioren und Menschen mit Behinderung
- Gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit muss umgesetzt werden. Weitere Barrieren wollen wir dort abbauen, wo es den Betroffenen konkret hilft und technisch sowie wirtschaftlich vertretbar ist.
- Wirksamer Hitzeschutz für besonders gefährdete Menschen in entsprechenden Einrichtungen.
- Betroffene mit geringem Einkommen sollen verständliche Informationen über Wohngeld, Grundsicherung, weitere Ansprüche und zuständige Beratungsstellen erhalten.
- Bedarfsgerechte Angebote gegen Einsamkeit und für die Teilhabe älterer Menschen.
Über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehende Inklusionsmaßnahmen sollen sich am konkreten Nutzen für die Betroffenen, ihrer praktischen Umsetzbarkeit und einem angemessenen Aufwand orientieren.
Soziales
Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern kann und einen rechtmäßigen Anspruch auf Unterstützung hat, soll notwendige Hilfe unbürokratisch erhalten. Bei Leistungen in kommunaler Zuständigkeit setzen wir uns für sorgfältige Anspruchsprüfung und die konsequente Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ein. Gegenüber den übrigen zuständigen Leistungsträgern vertreten wir denselben Grundsatz.
Infrastruktur und Umwelt
Intakte Infrastruktur und gepflegte Umwelt sichern Lebensqualität.
Verkehr
- Erhalt und bedarfsgerechte Sanierung bestehender Straßen haben Priorität.
- Gegenüber dem Land NRW und den zuständigen Stellen setzen wir uns weiter für die Grubenrandstraße L 361n ein.
- Bestehende Radwege sollen bedarfsgerecht instand gehalten werden. Neue Radverkehrsanlagen und Veränderungen zulasten des Autoverkehrs benötigen belegten Bedarf, konkreten Sicherheits- oder Verkehrsnutzen und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Überdimensionierte, unwirtschaftliche oder rein politisch motivierte Maßnahmen lehnen wir ab. Verkehrsführungen mit nachgewiesenen Nachteilen sollen rechtlich zulässig korrigiert werden.
- Der öffentliche Nahverkehr soll nur auf Grundlage eines nachvollziehbaren Bedarfs, einer belastbaren Nutzenbewertung und unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer ausgebaut oder verändert werden.
- Ideologische Tempolimits und eine systematische Benachteiligung des Autoverkehrs lehnen wir ab.
Bauen und Wohnen
- Wir wollen Wohneigentum insbesondere für junge und ortsansässige Familien fördern, soweit die Kommune hierfür rechtliche und tatsächliche Gestaltungsmöglichkeiten hat.
- Wir wollen bedarfsgerecht sozialen und insbesondere frei finanzierten Wohnraum schaffen. Dazu sollen Flächen und Baulücken aktiviert, Verfahren beschleunigt und unnötige kommunale Hürden abgebaut werden. Gegen Leerstand und Zweckentfremdung wollen wir rechtlich zulässig vorgehen und maßvolle Nachverdichtung prüfen. Neubauten müssen zu Bedarf und Infrastruktur passen.
- Bei kommunalen Grundstücksvergaben und belegungsgebundenem Wohnraum sollen nachvollziehbare, rechtssichere Kriterien gelten, die Eigentumsbildung und örtlichen Bezug angemessen berücksichtigen – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG).
- Die Stadt soll jährlich über städtischen und belegungsgebundenen Wohnraum, Nachfrage und Wartezeiten berichten.
Umwelt, Klima und Hitzeschutz
Wir setzen auf praktischen Umwelt- und Klimaschutz statt Symbolpolitik.
Hitzeschutz in Gebäuden in kommunaler Verantwortung – etwa Kitas, Schulen und sonstigen Einrichtungen – soll systematisch geprüft und verbessert werden. Bei Neubauten soll von Beginn an eine moderne, energieeffiziente Klimaanlage vorgesehen werden: Sie verbessert Arbeits- und Lernbedingungen sowie Konzentration und Leistungsfähigkeit in heißen Perioden. Bei Bestandsgebäuden haben passive Maßnahmen Vorrang. Reichen sie nicht, sollen feste Anlagen oder, wo das nicht sinnvoll ist, mobile Geräte zum Einsatz kommen. Bei Einrichtungen anderer Träger setzen wir uns gegenüber den Verantwortlichen für entsprechende Standards ein.
- Wir wollen die sommerliche Hitzebelastung im öffentlichen Raum durch gezielte, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen verringern. Dazu gehören der Erhalt schattenspendender Bäume, zusätzliche standortgeeignete Bäume und größere Sträucher in der Innenstadt und den Ortsteilen, Beschattung stark versiegelter Flächen sowie bedarfsgerechte Trinkwasserangebote. Entscheidend sind der konkrete Nutzen, die technische Umsetzbarkeit und die Pflege- und Folgekosten.
Sanitäre Anlagen
- Sanierungsbedürftige oder unhygienische Toiletten in Schulen und öffentlichen Einrichtungen sind zügig instand zu setzen.
- Ausschließlich gemeinsame Unisex-Toiletten statt getrennter Damen- und Herrentoiletten lehnen wir besonders in Schulen und sensiblen öffentlichen Einrichtungen ab. Ergänzende abschließbare Einzel- oder barrierefreie Toiletten bleiben möglich.
Gesundheit
Gegenüber Träger, Rhein-Erft-Kreis und zuständigen Stellen setzen wir uns für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung des Maria-Hilf-Krankenhauses als wohnortnahe Versorgung ein.
- Dazu gehören gute Patientenversorgung, kurze Wartezeiten und angemessene Verpflegung.
- Wir fordern gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis und weiteren zuständigen Stellen eine verlässliche, leistungsfähige und wohnortnahe Rettungs- und Notfallversorgung.
Kultur, Bürgernähe und Transparenz
Historische Bauten, Traditionen und Heimatverbundenheit wollen wir bewahren.
Kultur, Heimat und Ehrenamt
- Denkmalpflege, Heimatgeschichte, Brauchtum und lokale Kultur sollen finanziell vertretbar gefördert werden.
- Lokale Vereine, Schützen- und Karnevalsvereine, Feste und ehrenamtliches Engagement sind wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens.
- Förderungen brauchen transparente und nachvollziehbare Kriterien.
- Für Vereine und Ehrenamt wollen wir weniger Bürokratie, einfachere Anträge und klare Ansprechpartner.
Innenstadt und Fußgängerzone
- Ein vielfältiger Mix aus Handel, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen, Bauernmärkten und saisonalen Veranstaltungen soll die Fußgängerzone beleben.
- Leerstand, Sauberkeit, Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit müssen gemeinsam gedacht werden.
Bürgerbeteiligung
Bürger sollen stärker und insbesondere bei teuren, langfristig bindenden oder stark fördergetriebenen Projekten beteiligt werden, bevor wesentliche Entscheidungen gefallen sind.
- Wir wollen die gesetzlichen Instrumente direkter Demokratie stärken und bei besonders weitreichenden kommunalen Entscheidungen zusätzliche Formen der Bürgerbeteiligung nutzen.
- Dazu zählen – je nach rechtlicher Zulässigkeit – Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, Ratsbürgerentscheide, Befragungen, Informationsveranstaltungen und digitale Formate.
Digitalisierung und bürgerfreundliche Verwaltung
- Wir unterstützen einen flächendeckenden und leistungsfähigen Zugang zu schnellem Internet – unabhängig von der jeweiligen Technologie – sowie eine nutzerfreundliche digitale Verwaltung unter Einhaltung des Datenschutzes.
- Digitalisierung muss Verwaltungsabläufe vereinfachen, nicht nur bestehende Bürokratie ins Internet verlagern.
- Bürger sollen, wo technisch und rechtlich möglich, den Bearbeitungsstand digital einsehen können.
- Unterstützungsangebote und analoge Zugangswege für ältere Menschen und Bürger ohne digitalen Zugang müssen erhalten bleiben.
- Klare Zuständigkeiten, erreichbare Ansprechpartner, nachvollziehbare Bearbeitungszeiten und verständliche Behördenkommunikation sind für uns wesentliche Bestandteile einer serviceorientierten bürgernahen Verwaltung.
- Formulare, Bescheide, Internetauftritt und Beschilderung sollen klar und in deutscher Amtssprache, ohne Gendern, formuliert sein.
Transparenz
Städtische Ausgaben, Förderungen und Kooperationen sollen im gesetzlichen Rahmen größtmöglich transparent sein.
- Förderungen, externe Gutachten, Beratungsleistungen und wesentliche Projektkosten sollen rechtlich zulässig veröffentlicht werden.
- Bei größeren Investitionsprojekten sollen Ausgangskosten, aktuelle Kostenprognose, Fördermittel, kommunaler Eigenanteil, Kostensteigerungen und absehbare Folgekosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer, mindestens jedoch über zehn Jahre, transparent dargestellt werden.
- Kommunal finanzierte Projekte müssen überprüfbare Ziele und wertschöpfende, messbare Ergebnisse haben.
Tourismus und Naherholung
Die rekultivierten Flächen des Rheinischen Reviers und die vorhandenen Naherholungsgebiete sollen als Standortvorteil für Bergheim genutzt werden – pragmatisch und ohne ideologische Überhöhung.
- Rad- und Wanderwege, Aussichtspunkte und Seen wollen wir gezielt instand halten und besser beschildern.
- Wir unterstützen bevorzugt lokale, flächenschonende Angebote wie Bauernhöfe, Direktvermarkter und saisonale Veranstaltungen. Größere touristische Projekte kommen nur bei nachgewiesenem Bedarf, klarer Nutzen und vertretbaren Folgekosten infrage.
- Tourismusprojekte dürfen Agrarflächen und Naturschutzgebiete nicht unnötig belasten.
- Ein schlankes Naherholungs- und Tourismuskonzept soll Kosten, Nutzen und Bürgerbeteiligung verbinden.