Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 319 „Solarpark Fischbachhöhe“ plant die Stadt Bergheim die Errichtung einer großflächigen Agri-Photovoltaikanlage auf rund 28 Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Landschaftsschutzgebiet bei Quadrath-Ichendorf. In den Planunterlagen wird dabei betont, dass es sich um eine sogenannte „Agri-Photovoltaik“ handelt – also um eine doppelte Nutzung der Fläche, bei der die Landwirtschaft als Hauptnutzung bestehen bleiben und die Stromerzeugung durch Photovoltaik als Zweitnutzung erfolgen soll.
Diese Darstellung wirft jedoch konkrete Fragen auf. Denn wie genau diese gleichzeitige Nutzung in der Praxis funktionieren soll, wird bislang nicht eindeutig und nachvollziehbar dargestellt.
Um hier mehr Transparenz zu schaffen, haben wir eine schriftliche Anfrage gemäß Geschäftsordnung an die Stadtverwaltung gestellt. Konkret möchten wir wissen, welche Art von Agri-Photovoltaikanlage tatsächlich geplant ist und vor allem, welche landwirtschaftliche Nutzung unter diesen technischen Bedingungen realistisch noch möglich ist.
Diese Fragen sind aus unserer Sicht zentral, da die betroffene Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und zudem in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Entscheidend ist daher, ob die versprochene „Doppelnutzung“ tatsächlich funktioniert oder ob die landwirtschaftliche Nutzung in der Praxis deutlich eingeschränkt wird. Gerade bei sogenannten bodennahen Agri-PV-Anlagen (Kategorie II) stellt sich die Frage, wie Bewirtschaftung, Maschinenzugang und Fruchtfolge konkret umgesetzt werden sollen.
Dabei geht es uns nicht um eine pauschale Ablehnung des Projekts, sondern um eine sachliche und fundierte Prüfung: Was ist konkret geplant, was ist praktisch umsetzbar und was bedeutet das für unsere Stadt, unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft?
Wir werden die Antworten der Verwaltung sorgfältig auswerten und transparent veröffentlichen. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage – auf Basis von Fakten, nicht von Schlagworten
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