Wir haben der vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelung im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“ nicht zugestimmt.
Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, notwendige Beschleunigungen im Wohnungsbau zu verhindern – im Gegenteil: Auch wir sehen den Bedarf, Planungs- und Genehmigungsprozesse effizienter und schneller zu gestalten.
Unsere Bedenken richten sich jedoch gegen den gewählten Ansatz.
Mit der vorgesehenen Regelung wird die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB – und damit ein zentraler Bestandteil kommunaler Planungshoheit – in Teilen von den politischen Gremien auf die Verwaltung übertragen. Gerade diese Zustimmung ersetzt in vielen Fällen faktisch die klassische Bauleitplanung und ist damit eine der zentralen Steuerungsaufgaben des Rates.
Zudem entscheidet die Verwaltung im Vorfeld, ob ein Vorhaben dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird oder in eigener Zuständigkeit bearbeitet wird. Damit verschiebt sich die Gewichtung der Entscheidungsfindung spürbar – nicht nur in der Entscheidung selbst, sondern bereits in der Frage, ob eine politische Entscheidung überhaupt stattfindet.
Wir sehen darin keine echte strukturelle Beschleunigung, sondern vor allem eine Verlagerung von Zuständigkeiten.
Aus unserer Sicht entsteht Geschwindigkeit nicht dadurch, dass Kompetenzen verschoben werden, sondern dadurch, dass Verfahren klarer, schlanker und effizienter gestaltet werden. Entscheidend ist, die einzelnen Verfahrensschritte und Ebenen so zu organisieren, dass sie weniger Aufwand verursachen, transparenter sind und schneller abgearbeitet werden können.
Die vorliegende Regelung setzt hingegen primär auf Delegation, ohne dass gleichzeitig erkennbar wird, wie die Verfahren selbst vereinfacht oder beschleunigt werden sollen.
Hinzu kommt, dass die Anwendung des „Bauturbos“ mit erheblichen Eingriffen in die städtebauliche Steuerung verbunden ist. Gerade vor diesem Hintergrund halten wir es für wichtig, dass wesentliche Entscheidungen weiterhin in den politischen Gremien getroffen werden.
Unser Ziel ist es, sowohl den Wohnungsbau zu beschleunigen als auch die demokratische Steuerung und Verantwortung des Rates zu erhalten. Beide Ziele schließen sich aus unserer Sicht nicht aus – sie erfordern jedoch eine andere Schwerpunktsetzung als die jetzt vorgeschlagene.
Wir werden die weitere Entwicklung konstruktiv begleiten und stehen für Lösungen bereit, die echte Verfahrensbeschleunigung mit klarer politischer Steuerung verbinden.
wie gewohnt anbei die Beschlussvorlage