Offcanvas Section

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Freitag, April 03, 2026
Geschäftsstelle: 02271/89733
Symbolbild

Unsere Fraktion hat der Vorlage nicht zugestimmt.

Diese Entscheidung richtet sich nicht gegen einzelne Technologien, sondern gegen die konkrete Ausgestaltung des Projekts und die damit verbundenen Zielkonflikte.

Ein zentraler Punkt ist der Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche. Zwar wird argumentiert, dass die Nutzung durch Agri-Photovoltaik grundsätzlich erhalten bleibt. Entscheidend ist jedoch nicht die theoretische Möglichkeit der Bewirtschaftung, sondern die tatsächliche und wirtschaftliche Nutzbarkeit.

Im vorliegenden Fall ist eine bodennahe Bebauung vorgesehen. Die Module werden in Reihen innerhalb der Fläche angeordnet und überdecken diese in weiten Teilen.

Damit verändert sich die landwirtschaftliche Nutzung grundlegend:

  • große Maschinen können nur eingeschränkt eingesetzt werden
  • Bewirtschaftungswege und Arbeitsabläufe werden vorgegeben
  • Fruchtfolgen und Anbauformen müssen angepasst werden
  • durch Verschattung und Flächenstruktur können Ertragseinbußen entstehen

Die Fläche bleibt damit formal landwirtschaftlich nutzbar, wird aber faktisch deutlich überprägt. Ob diese Nutzung dauerhaft gleichwertig bestehen kann, ist nicht ausreichend geklärt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Eingriff in Natur und Landschaft. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Fischbachhöhe“.

Dieses Gebiet hat das Ziel, eine Landschaft insgesamt zu erhalten und durch naturnahe Elemente aufzuwerten. Die geplante Nutzung steht hierzu im klaren Spannungsverhältnis.

Durch die Anlage entsteht:

  • eine großflächige technische Überprägung eines bislang offenen Landschaftsraums
  • eine deutliche Veränderung des Landschaftsbildes
  • eine Einschränkung der Funktion für Naturhaushalt und Naherholung

Zwar wird dies formal über das Planverfahren ermöglicht, tatsächlich bedeutet es jedoch, dass bestehender Landschaftsschutz für dieses Projekt zurückgenommen wird.

Aus Sicht unserer Fraktion ist nicht ausreichend begründet, warum dieser Eingriff genau an dieser Stelle gerechtfertigt ist und welche Maßstäbe künftig für vergleichbare Schutzflächen gelten sollen.

Hinzu kommt, dass die konkrete Ausgestaltung der Anlage derzeit nicht festgelegt ist. Weder Bauweise noch genaue Anordnung sind verbindlich definiert, obwohl gerade diese Faktoren entscheidend für die tatsächlichen Auswirkungen auf Fläche, Nutzung und Landschaft sind.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist der konkrete Nutzen für die Stadt Bergheim. Die erzeugte Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist. Ein unmittelbarer, klar definierter Mehrwert für die Stadt oder ihre Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar.

Damit entsteht folgende Schieflage:

  • Die Stadt gibt Fläche im Landschaftsschutz auf
  • trägt die lokalen Auswirkungen
  • ohne dass ein entsprechend konkreter lokaler Nutzen nachvollziehbar dargelegt ist

Zusätzlich werden wesentliche Fragen – etwa zur tatsächlichen Flächennutzung, zu Umweltwirkungen oder zur konkreten Umsetzung – in nachgelagerte Prüfungen verschoben.

Aus diesen Gründen hält unsere Fraktion es für nicht vertretbar, dem Projekt in dieser Form zuzustimmen.


Nachfolgend stellen wir Ihnen die Informationsunterlagen zur Verfügung. Über das „X“ oben rechts gelangen Sie jederzeit zurück zu dieser Seite.

Fischbachhöhe-Begründung
 
Fischbachhöhe-Geltungsbereich
 
Plandarstellung Fischbachhöhe
Planzeichenerklärung
Festsetzung Entwurf