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- Anke Münch
Würden Sie einen Fünf-Jahres-Vertrag abschließen, wo die Anhänge fehlen und Sie keine Ahnung haben, was Sie am Ende zu bezahlen haben?
Würden Sie weiterhin, da Ihr Geschäftspartner aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, ihm erst noch EUR 290.000 geben, damit er überhaupt leistungsfähig wird?
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